WINDPARKS - KLÄGER WARTEN

2025 03 27 HNA Rhodung Reinhardswald

Hier werden vollendete Tatsachen geschaffen!

Unverständlich, dass der Verwaltungsgerichtshof in Kassel nicht in der Lage ist,
bei einem so groß dimensionierten Vorhaben
schneller die anhängigen Verfahren zum Abschluss zu bringen.

Insbesondere die anhängigen Eilverfahren.

Weiterhin stellt sich die Frage, ob das zuständige Wirtschaftsministerium
- starke Eingriffe in die Landschaft -
generell als „Ausbau
im öffentlichen Interesse“ erklären kann.

Hier werden Tür und Tor geöffnet.

Das in einer Demokratie vorgesehene Regulativ,
die Gerichtsbarkeit, wird per Gesetz außer Kraft gesetzt.

Es wird festgelegt,
dass laufende Klagen gegen Vorhaben keine aufschiebende Wirkung
mehr haben.

Im Fall des Windparks Reinhardswald kann somit der Betreiber ohne Gerichtsentscheid
auf eigenes Risiko
weiter bauen.

Zeitdruck bei den Projektieren besteht:
Die Anlagen müssen innerhalb 2026 betriebsbereit sein,
ansonsten verfällt die Genehmigung.

Vermutlich wird der Verwaltungsgerichtshof zu gegebener Zeit die anhängigen Klagen zurückweisen,
da es dem Projektierer bei dem weit fortgeschrittenen Ausbau nicht mehr zugemutet werden kann,
alles wieder in seinen ursprünglichen Zustand zu versetzen.

Das hat Geschmäckle!

Das geht auf Kosten der Allgemeinheit, sprich Steuerzahler und der Geschädigten bei erneuten Sturzfluten in dem
bereits geschädigten Gebieten!

Hier gehts zum direkten Link:
27.03.2025 - HNA - Windpark Reinhardswald und Hombressen - Kläger warten