Windenergie an Land
Interessant sind folgende Punkte bei den Fragen:
- Vorzieheffekte in den Jahren 2016 - 2017 durch die Umstellung von Festvergütung zur verpflichtenden Ausschreibung.
- Akzeptanz beim Ausbau vor Ort und Zunahme der Klageverfahren.
- Zunehmende Flächenkonkurrenz mit Belangen der zivilen und militärischen Luftfahrt.
- Konflikte mit Belangen des Umwelt und Naturschutzes.
Bei ganz vielen Fragen zum Flächenverbrauch, WKAs in Wäldern, Umweltverträglichkeitsprüfungen, Windhöfigkeit liegen der Bundesregierung keine Angaben vor.
Aber es wurde, trotz mangelhafter Kenntnisse, ein Investitionsbeschleunigungsgesetz am 10. Dezember 2020 beschlossen, das zu schnelleren Planungs- und Genehmigungsverfahren führt.
Wenn dann mal ein Lobbyregister eingeführt wird, werden wir das genau beleuchten können.
Hier gehts zum gesamten Dokument:
2021 - Windenergie an Land
Vogelschutz bei Bauprojekten
Europäische Gerichtshof (EuGH) bestärkte am Donnerstag den Vogelschutz bei Bauprojekten
Siehe Mitteilung im
Handelsblatt.com
...Über 1000 Bürgerinitiativen in ganz Deutschland engagieren sich mittlerweile gegen den Bau neuer Anlagen – auch vor Gericht.
Wir, die BIOBRA, gehören auch dazu.
Wer uns unterstützen will, kann das gerne mit aktiver Mitgliedschaft und großzügigen Spenden tun.
Siehe:
IBAN: DE57 2606 2433 0102 1701 16
VR Bank Südniedersachsen
Verwendungszweck: Keine Windkraft in unseren Wäldern – KS04