- Wichtig zu wissen -

Liebe Mitglieder und Unterstützer,

vorab möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass der Hängebeschluss zum Stopp der Rodungsarbeiten ausschließlich im Rahmen der Klage der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW),
dem Rechtsanwalt Prof. Dr. Gellermann und uns erwirkt wurde.

 

Zu dem Bericht der HNA im Hann. Mündener Teil (Nur für Aboteilnehmer der HNA ersichtlich) vom heutigen Tage (21.05.2022) sei folgendes angemerkt:

  1. Die vorrübergehende Unterbrechung der Arbeiten im Zusammenhang mit archäologischen Untersuchungen wurde im Rahmen des o.g. Klageverfahrens vom VGH verfügt und
    keineswegs von anderen Initiativen
    erwirkt.
  2. Aufgrund einer kurzfristigen Verfügung wurde der Stopp aber bereits vom VGH aufgehoben. Die Arbeiten können damit ab Montag fortgesetzt werden.
  3. Die Mitteilung in der HNA ist damit bereits seit 2 Tagen unzutreffend und nicht mehr aktuell.

Wir fordern Alle auf, die den Eindruck erwecken, dass sie maßgeblich an diesem Klageverfahren beteiligt waren,
 - dieses aber nicht sind -
eine entsprechende Klarstellung in den Medien vorzunehmen.