- Wichtig zu wissen -
Liebe Mitglieder und Unterstützer,
vorab möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass der Hängebeschluss zum Stopp der Rodungsarbeiten ausschließlich im Rahmen der Klage der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW),
dem Rechtsanwalt Prof. Dr. Gellermann und uns erwirkt wurde.
Zu dem Bericht der HNA im Hann. Mündener Teil (Nur für Aboteilnehmer der HNA ersichtlich) vom heutigen Tage (21.05.2022) sei folgendes angemerkt:
- Die vorrübergehende Unterbrechung der Arbeiten im Zusammenhang mit archäologischen Untersuchungen wurde im Rahmen des o.g. Klageverfahrens vom VGH verfügt und
keineswegs von anderen Initiativen
erwirkt. - Aufgrund einer kurzfristigen Verfügung wurde der Stopp aber bereits vom VGH aufgehoben. Die Arbeiten können damit ab Montag fortgesetzt werden.
- Die Mitteilung in der HNA ist damit bereits seit 2 Tagen unzutreffend und nicht mehr aktuell.
Wir fordern Alle auf, die den Eindruck erwecken, dass sie maßgeblich an diesem Klageverfahren beteiligt waren,
- dieses aber nicht sind -
eine entsprechende Klarstellung in den Medien vorzunehmen.
Liebe Mitglieder und Gleichgesinnte!
Die ab dem 16.05.2022 geplanten Rodungsarbeiten wurden vom Verwaltungsgerichtshof (VGH) Hessen einstweilen untersagt.
Die Klageberechtigung der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald,
die juristische Begleitung durch den Rechtsanwalt Prof. Dr. Gellermann
und die umfangreiche, fachlich und wissenschaftliche Arbeit der BI-Oberweser-Bramwald e.V.
konnten diesen Teilerfolg erzielen.
!!! Der Hängebeschluß wurde ausschließlich durch diese drei Parteien erwirkt !!!
Wir bedanken uns bei allen Unterstützerinnen und Unterstützern, die durch ihre
Spenden
diesen Teilgerichtserfolg überhaupt erst ermöglicht haben.
Diese Spenden werden zu 100% für diese Verfahren verwendet!
Siehe auch Pressemitteilung
Weiterlesen: 13.05.2022 - Baustopp - Windkraft im Reinhardswald
Die eingegangen Spenden werden ausschließlich für Gutachten und juristische Unterstützung verwendet.
Sollte jemand vergessen haben, über unsere Gofundme-Aktion zu spenden,
so steht unser Spendenkonto weiterhin gerne zur Verfügung.
IBAN: DE57 2606 2433 0102 1701 16
VR Bank Südniedersachsen
Verwendungszweck: Keine Windkraft in unseren Wäldern – KS04
Wichtig zu wissen:
Alle anderen Spendenaufrufe in den sozialen Medien sind nicht von uns und unterstützen uns oder die SDW bei den anstehenden Klageverfahren nicht!
Das folgende Eckpunktepapier
hat Rechtsanwalt Prof. Dr. Gellermann dazu veranlasst,
die ministeriellen Überlegungen einer kritischen Würdigung zu unterziehen.
Der Text ist auch unter
Prof. Dr. Gellermann - Aktuelles
abrufbar.
Eine kritische Stellungnahme aus naturschutzfachlicher Perspektive findet sich unter
Umweltforum Osnabrueck.de - Artenschutz wird geopfert