Aufgrund eines formalen Fehlers im Verfahren der ersten Offenlegung erfolgt diese 2. Offenlegung.
Hier gehts zum aktuellen Link der
2ten Offenlegung
Die erneute Auslegung soll vom 02.11.2020 (erster Tag) bis 01.12.2020 (letzter Tag) stattfinden.
Innerhalb der Zeit vom 02.11.2020 (erster Tag) bis 04.01.2021 (letzter Tag) können nach § 10 Abs. 3 BImSchG Einwendungen gegen das Vorhaben schriftlich bei den Auslegungsstellen oder elektronisch (E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) erhoben werden.
Bereits erhobene Einwendungen werden berücksichtigt und müssen nicht erneut wiederholt werden, es sei denn, es ergeben sich aufgrund neuer Unterlagen geänderte Sachverhalte.
Der Einwendungszeitraum, der bereits läuft, verlängert sich damit bis zum 04.01.2021